für 2.15€ kaufen ···· TagesText Die Gerechten, also diejenigen, die vor ihrem Tod Gutes getan haben, erhalten „eine Auferstehung zum Leben“, weil ihre Namen bereits im Buch des Lebens verzeichnet sind. Das bedeutet: Die Auferstehung derer, „die Gutes getan haben“, aus Johannes 5:28, 29 ist die gleiche wie die der „Gerechten“ aus Apostelgeschichte 24:15. In Römer 6:7 heißt es zwar, dass die Sünden beim Tod ausgelöscht werden, aber interessanterweise gilt das nicht für die guten Taten. Sie bleiben in Jehovas Gedächtnis (Heb. 6:10). Natürlich müssen diese Auferweckten weiter treu sein, damit ihr Name nicht aus dem Buch des Lebens entfernt wird. w22.09 18 Abs. 13, 15 ····· 10071734