einrichtungsbezogene impfpflicht entrechtet = benachteiligt = diskriminiert - ohne Rechtsmittel
für € kaufen ··· WLl1dwYHE8A ··· 1117092 ··· https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/lebensbereiche/alltagsgeschaefte/gesundheit-und-pflege/gesundheit-und-pflege-node.html;jsessionid=4E97DB1CAD5714D007D0DF7D34BAB27D.intranet221 „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) § 1 Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.? „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Diskriminierung wegen des Alters, einer Behinderung, der ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen, wegen der Religion oder der sexuellen Identität in zivilrechtlichen Schuldverhältnissen. Der Schutz beschränkt sich dabei [bei Alltagsgeschäften] auf sogenannte Massengeschäfte, die typischerweise ohne das Ansehen einer Person in einer Vielzahl von Fällen getätigt werden.? die „Einrichtungsbezogene Impfpflicht? verlangt ohne Ansehen der Person einen Nachweis der „Nichtansteckungsfähigkeit?. eine Person, die die Vorlage verabsäumt, fällt nicht unter den Schutzbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, weil die Diskriminierung, die Ausgrenzung, die Ächtung einer „Person ohne Impfschutz? als „ansteckungsverdächtig? wegen einer fehlenden Eigenschaft, der Schutzimpfung, nicht das Alter, eine Behinderung, die ethnische Herkunft, die Religion, das Geschlecht betrifft. Die „Einrichtungsbezogene Impfpflicht? entrechtet. Das Fehlen einer Eigenschaft schränkt die Freiheit ein, die Grundrechte. Das Fehlen einer Eigenschaft bewirkt den Verlust von Rechten. Rechte werden einer Person ohne Impfschutz vom Gesetzgeber versagt. Man kann gegen seine Verächtlichung keine Strafanzeige stellen. Menschen werden entrechtet, geächtet, weil sie keinen Nachweis über Nichtansteckungsfähigkeit vorlegen, der eine jeweilige, intertemporale Nichtansteckungsfähigkeit nicht bescheinigen kann. Alle Menschen haben Schleimhäute. Die Impfung macht die Schleimhäute nicht steril. Personen ohne Impfschutz werden für das Fehlen der Impfung bestraft, geächtet, ausgeschlossen, ausgegrenzt, als ob die Impfung die Schleimhäute keimfrei machen würde. Menschen ohne Impfschutz werden für die Anfälligkeit, für die Belegungsmöglichkeit der Schleimhäute bestraft, obwohl niemand eine sterile, keimfreie Schleimhaut hat. Personen ohne Impfschutz werden benachteiligt. „Jede Form einer weniger günstigen Behandlung ist eine Benachteiligung. Dabei kommt es nicht darauf an, dass die Benachteiligung vorsätzlich oder in böswilliger Absicht geschieht. Entscheidend ist der nachteilige Effekt, der bei den Betroffenen durch die Ungleichbehandlung entsteht. Dem tragen die Diskriminierungsformen Rechnung, die in § 3 AGG beschrieben werden. = 1) Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 genannten Grundes [aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität] eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. ... die situation ist: keine schleimhautimmunität bei allen: personen ohne impfschutz werden ausgesondert (2) Eine mittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines in § 1 genannten Grundes gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich.? Das „Gesetz zur Impfprävention? = die „Einrichtungsbezogene Impfpflicht? verkauft die politik als „durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt? und die Mittel zum Zweck als „zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich?. Die „Einrichtungsbezogene Impfpflicht? benachteiligt „Personen ohne Impfschutz?, weil sie sich nicht gegen Benachteiligung wehren können. Die „Einrichtungsbezogene Impfpflicht? benachteiligt „Personen ohne Impfschutz?, wegen fehlender Schleimhautimmunität als Bedingung der „Nichtansteckungsfähigkeit?, im Unterschied zu „Personen mit Impfschutz?, die zwar einen Nachweis über „Nichtansteckungsfähigkeit? vorlegen, aber keinen Nachweis über jeweilige, intertemporale „Schleimhautimmunität?. Das Verlangen, einen Nachweis zu erbringen, erzeugt einen abwertenden und aufwertenden Unterschied zwischen Menschengruppen. Die abgewertete Menschengruppe wird benachteiligt und wird als nicht benachteiligt diskriminiert, ausgeschlossen, ausgegrenzt, geächtet. Hersteller: Marke: EAN: Kat: Video Suche Lieferzeit: Versandkosten: Icon: https://i.ytimg.com/vi/WLl1dwYHE8A/mqdefault.jpg Bild: