für € kaufen ··· wVFDlVBJU2w ··· 1080479 ··· Durch das Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) – das seit August 1965 die Sozialwohnungen reguliert – entstanden die Begriffe „öffentlich geförderter oder preisgebundener Wohnraum? und der Gegensatz des „freifinanzierten oder preisfreien Wohnraums?, der keiner Mietpreisbindung unterliegt. Beginn und Ende der Eigenschaft als öffentlich geförderter Wohnraum sind in §§ 13 ff. WoBindG geregelt. Der Mietvertrag über eine öffentlich geförderte Wohnung mit dem Endmieter begründet ein Mietverhältnis, für das die privatrechtlichen Bestimmungen des Mietrechts gelten, soweit das WoBindG nichts anderes vorsieht.\n\nMit dem Begriff des Wohnraums befasst sich insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Statistik und das Baurecht. Der Begriffsumfang ist je nach Fachgebiet sehr unterschiedlich, so dass der Vergleich zu uneinheitlichen Ergebnissen führt.\n\nhttps://de.wikipedia.org/wiki/Wohnraum\n\n#SimplifyPolitics #Wohnraum #Grundrecht Hersteller: Marke: EAN: Kat: Lieferzeit: Versandkosten: Icon: https://i.ytimg.com/vi/wVFDlVBJU2w/mqdefault.jpg Bild: