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BGH-Urteil: Einzelhandel hat im Lockdown Anspruch auf Mietminderung

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Geschäftsinhaber:innen, die während der Pandemie ihren Laden schließen mussten, haben grundsätzlich Anspruch auf Mietminderung. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Wie hoch der Abschlag ist, muss dann jedoch im Einzelfall geprüft werden. Demnach müssen zum Beispiel die Umsatzeinbußen für das konkrete Objekt, staatliche Hilfen oder Versicherungsleistungen berücksichtigt werden. Im konkreten Fall ging es um eine Filiale des Textil-Discounters Kik. \n\nMehr dazu:\nhttps://www.tagesschau.de/wirtschaft/miete-geschaefte-lockdown-103.html
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···· aufgenommen: 15.01.2022 · 09:10:20
···· & überprüft: 15.01.2022 · 09:10:20
: Urteil : Einzelhandel : Lockdown : Anspruch : Mietminderung :

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