Rassist beleidigt Kollegen mit „Ugah, ugah“-Lauten: Verfassungsrichter urteilt scharf
für 81.01€ kaufen ··· 257547 ··· 107718411 ··· Ein Mann beleidigt einen Schwarzen Kollegen als Affen ? und wird entlassen. Zu Recht, entschied das Verfassungsgericht. Ein Mensch sei kein Tier und Rassismus keine Meinung.\nEinen Schwarzen Kollegen mit „ugah, ugah“ anzusprechen, rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Das gilt auch für Betriebsratsmitglieder, die einen besonderen Kündigungsschutz genießen. Zu diesem Beschluss kommt jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Aktenzeichen: 1 BvR 2727/19). Rassistische Äußerungen im Betrieb sind demnach nicht ? wie häufig von fremdenfeindlichen Menschen behauptet...weiterlesen auf t3n.de Hersteller: Marke: EAN: Kat: 2020/11 Lieferzeit: Versandkosten: Icon: Bild: