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Schweizer Bundesgericht: Threema muss Nutzende nicht identifizieren können

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Der Messenger-Dienst Threema muss keine Daten von Nutzerinnen und Nutzern speichern, um sie gegebenenfalls an Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln. Das hat das Schweizer Bundesgericht entschieden.\nViele Menschen bevorzugen den Schweizer Messenger-Dienst Threema, weil er als besonders sicher gilt. Nachrichten, Telefonate und Videocalls sind hier grundsätzlich Ende-zu-Ende-verschlüsselt und man muss für die Nutzung nicht einmal eine Telefonnummer angeben. Sicherheitsbehörden ist das freilich ein Dorn im Auge.\nThreema muss keine Vorratsdatenspeicherung betreiben\nNach der Vorinstanz hat jetzt...weiterlesen auf t3n.de
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Kat: 2021/05
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:::: 2021/05
···· T3News
···· aufgenommen: 27.12.2021 · 11:16:10
···· & überprüft: 27.12.2021 · 11:16:10
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