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Urteil gefällt: „Crowdworker“ sind keine Angestellten

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Sogenannte Crowdworker sind bei der Internetplattform, die ihnen Aufträge vermittelt, nicht angestellt. Das hat das Landesarbeitsgericht in München am Mittwoch entschieden.\n\n„Ein Arbeitsvertrag liegt nach der gesetzlichen Definition nur dann vor, wenn der
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Kat: 2019/12
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:::: 2019/12
···· T3News
···· aufgenommen: 19.11.2020 · 09:13:12
···· & überprüft: 27.12.2021 · 10:43:29
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