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✠ Die drei deutschen Kaiser von 1871-1918 ✠

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✠ Unsere guten Kaiser von 1871 bis 1918 ✠Kaiser Wilhelm I wurde am 22.März 1797 geboren und verstarb am 9.März 1888.Er wurde 1871 zum deutschen Kaiser gekrön... ····· 1061323

✠ Deutsch-Französischer Krieg 1870/71 ✠

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Im Jahre 1870 begann der Deutsch-Französische Krieg.Frankreich hatte zuvor begonnen mobil zu machen, doch dank Graf Zeppelin wurde dies entdeckt. Deutschland... ····· ····· ····· 1061322

✠ Deutsch Deutscher Krieg 1866 | Schlacht um Königgrätz ✠

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Im Jahre 1866 kämpfte die Weltmacht Preußen gegen Österreich um die Herrschaft des Nordeutschen-Bundes!Die Schlacht fand in Königgrätz im heutigen Tschechien... ····· ····· ····· 1061321

✠ Strophe 1 + 2 der deutschen Nationalhymne NICHT verboten! ✠

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Eine Legende, welche einfach nicht aufgehört hat zu existieren, besagt, dass die erste und zweite Strophe unserer Nationalhymne angeblich verboten seien.\nSie sind es nicht!\n\nNationalstolz ist kein Rassismus, Chauvinismus oder Hass gegenüber anderen Ländern. Nationalstolz (Patriotismus) ist die Liebe zum eigenen Land und völlig normal. Jedes andere Land hat auch Nationalstolz!\n\n\n\nGebt bitte den Realitätsverweigerern folgenden Beleg zur Antwort:\n\nVereinzelt wird in Deutschland behauptet, manchmal sogar von Seiten der Deutschen Polizei, dass das Absingen aller drei Strophen des Deutschlandliedes verboten sei, weil es gegen des § 86a des StGB verstoße.\nDas Amtgericht Lüneburg stellte dazu in einem Urteil (Az. NZS 15 Gs 419/03) unter anderem fest: "Das 'Lied der Deutschen' stellt kein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation dar, sondern ist die deutsche Nationalhymne, d.h. nationales Symbol, welches explizit in § 90a Abs. 1 Ziff. 2 StGB unter den Schutz vor Verunglimpfung gestellt wird. Auch der Text der 1. Strophe unterfällt nicht der Vorschrift des § 86a StGB."\nEs sei anerkannt, so das Gericht weiter, dass bei öffentlichen Anlässen lediglich die dritte Strophe des Deutschlandliedes gesungen werden soll.\n"Damit ist jedoch in keinem Fall der übrige Teil des Textes der Hymne als verboten anzusehen oder gar als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation einzuordnen. (...) Das Gericht zeigt sich zugegebenermaßen überrascht, dass nach Einschätzung der Polizei in Deutschland das Absingen der eigenen Nationalhymne offenkundig als Verwirklichung eines Straftatbestandes angesehen wird ..."\n\nEs ist NICHT verboten alle drei Strophen mitzusingen.\nIm Gegenteil: Es ist eine Selbstverständlichkeit!\n- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -\n\nLink:\n\nhttps://www.welt.de/geschichte/article162022962/Ist-die-erste-Strophe-des-Deutschlandliedes-verboten.html\n\nAufkleber:\n\nhttp://rock-o-rama.net/Aufkleber---Deutschland--Deutschland-ueber-alles.html\n \nFür die Erwähnung der Aufkleber oder sonstige "Werbung" bekomme ich kein Geld! Es ist aus einem freien Zug.\n\nSteht zur deutschen Kultur!\nLasst euch nicht herunter machen und lebt euren Stolz! :) ····· 106131

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